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Geltungsbereich
Für alle Geschäftsbeziehungen zwischen dem Anbieter (Inszenario) und dem Vertragspartner (Kunde) gelten ausschließlich diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen in Ihrer zum Zeitpunkt der Bestellung gültigen Fassung. Jegliche Abweichung muss ausdrücklich vom Anbieter schriftlich bestätigt werden.

II.Allgemeine Dienstleistungen/ Support
a.) Allgemeine Dienstleistungen im Rahmen des Leistungsangebotes des Anbieters werden nach den allgemeinen Bestimmungen des Gesetzgebers erbracht.
b.) Es gilt die im Auftrag vereinbarte Leistung, die nach dem aktuellen Stundensatz vergütet wird.
c.) Dienstleistungen unter einem Auftragswert von € 300.00,- bedürfen keiner schriftlichen Bestätigung.

III.Software
III.I.Leistungen des Anbieters
a) Der Anbieter verpflichtet sich, nach den Vorgaben des Kunden ein Konzept für eine Software zu entwickeln und diese entsprechend der vom Kunden geforderten und im Auftrag festgelegten Funktionalitäten herzustellen.
b) Der Anbieter erbringt seine vertraglich geschuldeten Leistungen in drei Phasen nach Maßgabe der folgenden Absätze
1) Planungsphase:
Der Anbieter erarbeitet in enger Zusammenarbeit mit dem Kunden zunächst ein Konzept für die zu erstellende Software. Er wird dem Kunden bei der Erstellung eines Pflichtenheftes durch Beratung in angemessenem Umfang Hilfestellung leisten.
2) Entwurfsphase:
Nach Fertigstellung des Pflichtenheftes durch den Kunden erstellt der Anbieter eine Basisversion der Software. Die Basisversion muss wesentliche Funktionsmerkmale der Software bereits enthalten. Insbesondere müssen Grundfunktionalitäten, die als solche in dem Pflichtenheft besonders bezeichnet sind, bereits vorhanden sein. Die Basisversion der Software muss insoweit funktionstüchtig sein, dass dem Kunden eine Überprüfung der Funktionalitäten der Software möglich ist. Insbesondere müssen Testläufe möglich sein.3) Herstellungsprozesse:
Nach Fertigstellung der Basisversion und deren Freigabe durch den Kunden erstellt der Anbieter die Endversion der Software. Diese Software muss vollständig funktionsfähig sein und alle im Pflichtenheft beschriebenen Funktionalitäten aufweisen.
4) Der Anbieter verpflichtet sich, dem Kunden nach Fertigstellung der Applikation eine Dokumentation des Quellcodes und den Quellcode der Softwae auf einem geeigneten Datenträger zur Verfügung zu stellen.